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Patienteninfo - Nützliches zum Sprechstundentermin

Ortho-Zentrum | Orthopädische Gemeinschaftspraxis am Ludwigsplatz
Waldstraße 67, 76133 Karlsruhe
Tel.: 07 21 - 92 09 010
E-Mail: info(at)ortho-zentrum.de

Patienteninfo

1. Erstvorstellung

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!

Wenn Sie erstmalig unsere Fachpraxis aufsuchen oder längere Zeit unsere Hilfe nicht in Anspruch genommen haben, wird Ihnen unser Fachpersonal an der Anmeldung einen Fragebogen zu persönlichen Daten vorlegen. Wir bitten Sie höflichst, diesen auszufüllen und in das Sprechzimmer mitzunehmen. Die Daten werden in Ihre elektronische Patientenkartei eingepflegt und helfen uns, Behandlungsabläufe zu optimieren und sicherer zu gestalten.

Selbstverständlich ist das Ausfüllen des Fragebogens freiwillig.

Sollten Sie den Fragebogen schon zu Hause ausfüllen wollen, können Sie diesen unter folgendem Link Erstvorstellung/Eingangsbogen.pdf herunterladen, ausdrucken und zum Termin mitbringen.

Um Sie individuell und umfassend behandeln zu können, ist es für uns sehr wichtig aktuelle und problemrelevante Befunde in Form von Bildern, Befundberichten, Laborwerten, ambulanten und stationären Aufenthaltsberichten und den Medikamentenplan einzusehen. Wir möchten Sie höflichst bitten, diese zum Termin mitzubringen. Sicherlich ist Ihnen auch Ihr Überweiser oder Hausarzt behilflich, diese zusammenzutragen.

Bitte geben Sie die Unterlagen, einschließlich CD’s zu bildgebenden Untersuchungen sowie, falls vorhanden, die Überweisung bei unserem Fachpersonal an der Anmeldung ab. Bitte bringen Sie durchgeführte bildgebende Untersuchungen (MRT, CT) ausschließlich in CD-Form mit in die Praxis. So ermöglichen Sie uns, dass die Daten schon personalisiert eingefügt im Sprechzimmer vorliegen. Alle Unterlagen können Sie nach der Sprechstunde wieder mitnehmen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es uns aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich ist, per Mail gesandte Bilder und Befunde in die Patientenkartei einzufügen.

Checkliste Unterlagen zur Neuvorstellung:

  • Versicherungskarte
  • Personaldokument, falls kein Versicherungsnachweis vorhanden
  • Überweisung
  • Bilder und Befunde zu aktueller Problematik ausschließlich in CD-Format (Röntgen, CT, MRT, Szintigraphie, Sonografie)
  • aktuelle Laborwerte
  • Notfallbericht
  • Krankenhausbericht
  • Ärztlicher Erstbericht (D-Bericht) bei Berufs- oder Wegeunfällen, falls dieser erstellt wurde
  • aktueller Medikamentenplan

2. Unterlagen Wiedervorstellung/ Befundbesprechung

Wir haben Sie zur weiteren Diagnostik an einen Fachkollegen überwiesen. Wir bitten Sie deshalb höflichst, die Ihnen vom Fachkollegen übergebene CD oder schriftliche Beurteilung unserem Fachpersonal an der Anmeldung zu übergeben, damit die Daten schon personalisiert eingefügt im Sprechzimmer vorliegen. Bitte bringen Sie Ergebnisse und Bilder von durchgeführten Untersuchungen ausschließlich in CD-Form mit, da wir andere Formate (z.B. Codes für die Darstellung im Internet) aus verschiedenen Gründen nicht akzeptieren können.

Bitte beachten Sie, dass bei Quartalswechsel die Versicherungskarte erneut vorzulegen ist.

3. Facharztvertrag Orthopädie

Hausarzt- und Facharztverträge sind in Baden-Württemberg eine fest etablierte Alternative zur KV-Regelversorgung.

Mehr Zeit für Beratung, weniger unnötige apparative Diagnostik und Therapie, schnellere Termine, weniger Wartezeit, Förderung der Eigeninitiative von Patienten und bessere Koordination durch Hausärzte sind die Eckdaten für den Facharztvertrag Orthopädie in Baden-Württemberg.

Für Ärzte gilt eine Fortbildungspflicht von zertifizierten Veranstaltungen und die regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln.

Vertragspartner sind die AOK Baden-Württemberg und die Bosch BKK einerseits sowie der Medi-Verbund und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) andererseits.

In Baden Württemberg nehmen über 500 niedergelassene Orthopäden, Unfallchirurgen und Chirurgen an diesem Vertrag teil.

4. BG/Arbeitsunfall

Versichert sind Unfälle bei Minijobs, im Kindergarten, Schule, Ausbildung, Studium sowie auch teilweise bei ehrenamtlicher Tätigkeit.

Was bedeutet das für Sie als Patient?

In unserer Praxis sind mehrere Ärztinnen und Ärzte als D-Arzt („Durchgangsarzt“) zur Behandlung von Arbeitsunfällen zugelassen.

Wenn Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben, können Sie jederzeit ohne Anmeldung zu den Öffnungszeiten in unsere Praxis kommen (eine kurze telefonische Anmeldung wäre wünschenswert).

Sollten Sie wegen eines bereits vorbehandelten Arbeitsunfalles vorstellig werden, so bringen Sie bitte – soweit möglich – die entsprechenden Unterlagen (z.B. Unfallbericht, Röntgenbilder…) mit.

Sie sollten den Unfall Ihrem Arbeitgeber melden.

In unserer Praxis erfolgt dann die Ermittlung des Sachverhaltes (z.B. ob überhaupt ein Arbeitsunfall nach dem Gesetz vorliegt) und die notwendigen Untersuchungen zur Stellung der Diagnose im Rahmen unserer fachärztlichen Erstversorgung.

Es wird ein Bericht („Durchgangsarztbericht“) an die zuständige Berufsgenossenschaft erstellt und die Behandlung eingeleitet.

Wenn nötig werden weitere Untersuchungen bei anderen Fachärzten veranlasst oder in bestimmten Fällen auch die Weiterbehandlung in dafür zugelassenen Kliniken veranlasst.

5. Aufklärung über Behandlung

Jeder ärztliche Eingriff und vor allem jede operative Maßnahme bedarf zuvor einer ausführlichen Aufklärung des Patienten durch den Arzt sowohl über den geplanten Eingriff als auch über hier bestehende mögliche Risiken oder Komplikationen. Hier werden in unserer Praxis standardisierte Bögen verwendet, die der Patient dann auch als Kopie zum Verbleib erhält. Jede Aufklärungsmaßnahme wird bei uns individualisiert auf den Patienten und dessen Bedürfnisse ausgerichtet. Hierbei sollten dann alle Fragen beantwortet und Unklarheiten seitens des Patienten ausgeräumt werden. Der Vorteil in unserer Vorgehensweise liegt darin, dass für den Patienten die Garantie besteht, dass er von demjenigen Arzt, der ihn aufklärt, dann auch behandelt und ggf auch operiert wird, so dass hier ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen als Patient und uns als Behandler und keine Anonymität entsteht.

Aufklärungsbogen Punktion/Injektion.pdf

6. Nachbehandlung

Für den Erfolg einer operativen Maßnahme ist eine gute Nachbehandlung mindestens ebenso wichtig wie der operative Eingriff selbst. Jeder operierte Patient erhält daher ein auf ihn individuell abgestimmtes Nachbehandlungsschema, das er dann mit seinem weiterbehandelnden Physiotherapeuten bei der postoperativen Therapie anwenden kann. Regelmäßige Nachbehandlungstermine bei ihrem Operateur garantieren für einen individualisierten und persönlichen Ablauf nach Ihrer Operation.